5. Januar 2009 Kindgerechtes Eincremen
Neulich geriet ich beim Zappen in eine Verkaufsshow von Verona Pooth, Ex-Feldbusch, auf einem Home-Shopping-Kanal. Frau Pooth wollte ein besonders innovatives Produkt veräußern: eine Art Salbe, die, auf die Haut geschmiert, diese pflegen und jung erhalten soll. Zu Demonstrationszwecken trug Frau Pooth die Creme auf ihren Unterarm auf. Sie hätte sie auch gern auf ihr Dekolleté aufgetragen, wofür die Creme wohl auch gedacht sei, aber, so beschied sie ihren Co-Moderator: “Das dürfen wir erst ab der 18-Uhr-Show”. Der Co-Moderator nickte eifrig.
Ich war irritiert. Im deutschen Fernsehen ist es untersagt, vor 18 Uhr Creme auf ein Dekolleté aufzutragen? Was es nicht alles gibt. Und dabei sind doch sonst eher die USA mit ihrem angelsächsischen Rechtssystem für verrückte Regelungen bekannt. So ist es in Hartford, Connecticut, angeblich verboten, im Handstand die Straße zu überqueren, und in Iowa darf man sich nicht länger als fünf Minuten küssen. Aber Dekolleté-Beschmier-Verbot vor 18 Uhr? Da wäre sogar ein Amerikaner verblüfft. Zumal Frau Pooth offenbar nicht vorhatte, dafür ihr Oberteil auszuziehen.
So bemerke ich in diesem meinem Land eine ulkige rechtliche Schieflage. Autos dürfen mit Scheinwerfern die Umgebung bestrahlen, die jedem Entgegenfahrenden sekundenlang Sicht und Sinne rauben. Auf Neun Live dürfen Moderations-Simulanten ungestraft von geöffneten Leitungen und suchenden Hot Buttons faseln, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Hauptsache, Frau Pooth schmiert sich nicht vor 18 Uhr ihr Dekolleté ein.